Dipl.-Jur. Joanna C. Wolski MLE.

Rechtsanwältin
Betreuerin
Schlichterin

Nach fünfjähriger anwaltlicher Tätigkeit als Rechtsanwältin für Familien-, Straf-, Erb- und Patientenrecht habe ich meine Berufung im Betreuungsrecht gefunden.

Ich vertrete und unterstütze als Berufsbetreuerin Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können. Unter Betreuung wird dabei die rechtliche Vertretung und nicht eine Pflege-, Sozial- oder Gesundheitsbetreuung verstanden. 

Der Umfang einer Betreuung richtet sich immer nach dem Unterstützungsbedarf der Betreuten und kann beispielsweise

  • Gesundheitssorge
  • Vermögenssorge
  • Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten

umfassen, kann aber auch ganz speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt werden.

Ich versuche stets, die Betreuten zu entlasten und ihnen Sicherheit zu vermitteln, sie jedoch gleichzeitig anzuhalten, eigenverantwortlich zu handeln und ihre Stärken sowie Selbständigkeit wiederzugewinnen, um (wenn die Erkrankung es erlaubt) die Betreuung schlussendlich entbehrlich zu machen.